Foto: Thorben Wengert/pixelio |
Neulich wurde ich unfreiwillig Zeugin einer Diskussion über Organspende, Organhandel, Spenderausweis und Patientenverfügung. Noch muss man in Deutschland sein Einverständnis geben, damit Organe nach seinem Ableben einem anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden. Noch. In einigen Ländern, zum Beispiel Spanien, ist jeder automatisch erst mal Organspender, außer er hat noch zu Lebzeiten widersprochen, oder seine nächsten Anverwandten tun dies für ihn.
Mein Mann und ich haben noch vor unserer Hochzeit einen Ehe- und Erbschaftsvertrag sowie Handlungsvollmachten und Patientenverfügungen notariell beglaubigen lassen. Im Zuge der Vorbereitungen auf die Notarsitzungen haben wir uns auch rege über das, was nach uns sein soll, ausgetauscht. Was muss, was kann, was darf unter keinen Umständen. Wer bekommt was nach wessen Ableben. Nun sind wir also ziemlich sicher, dass diese Themen zu Organspende und Patientenverfügung höchstwahrscheinlich nicht berühren werden - weil wir vorgesorgt haben. Und wenn doch, ist alles drumherum schlimm genug. Dann müssen wir uns nicht auch noch mit diesen Fragen herumplagen.
Das Thema ist ebenso knifflig wie umfangreich. Ich kann Ihnen in einem einzigen Artikel nicht alle Fragen hierzu darlegen. Schon gar nicht habe ich auf alle eine Antwort. Die muss jeder für sich selbst finden. Vom Justizministerium gibt es eine kostenlose Broschüre, die man sich zuschicken lassen kann, oder direkt hier herunterladen.
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