Dienstag, 9. April 2013

Patientenverfügung und Nachlassregelung

Foto: Thorben Wengert/pixelio
Ich möchte heute ein heikles Thema anschneiden, denn es gehört doch in jeder Familie rechtzeitig besprochen und entsprechend muss man dann auch handeln. Oder Angehörige müssen im Sinne des Sterbenden handeln, ich sag mal so, denn solange wird der an sich leblose Körper noch künstlich am Leben erhalten. Dazu müssen die Angehörigen aber erst einmal Wissen, WIE sie jetzt im Sinne ihres verunglückten Verwandten wirken sollen. Leider bleibt dieses Thema zu oft unbesprochen. Ein Tabu. Sterben und Tod hat im Leben eines Mitteleuropäers nichts zu suchen. Nicht schön, und doch unumgänglich. Daher sollten Sie innerhalb Ihrer Partnerschaft und Familie offen damit umgehen. Wer füreinander Verantwortung übernimmt, kommt um diese Angelegenheit nicht herum!

Neulich wurde ich unfreiwillig Zeugin einer Diskussion über Organspende, Organhandel, Spenderausweis und Patientenverfügung. Noch muss man in Deutschland sein Einverständnis geben, damit Organe nach seinem Ableben einem anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden. Noch. In einigen Ländern, zum Beispiel Spanien, ist jeder automatisch erst mal Organspender, außer er hat noch zu Lebzeiten widersprochen, oder seine nächsten Anverwandten tun dies für ihn.

Mein Mann und ich haben noch vor unserer Hochzeit einen Ehe- und Erbschaftsvertrag sowie Handlungsvollmachten und Patientenverfügungen notariell beglaubigen lassen. Im Zuge der Vorbereitungen auf die Notarsitzungen haben wir uns auch rege über das, was nach uns sein soll, ausgetauscht. Was muss, was kann, was darf unter keinen Umständen. Wer bekommt was nach wessen Ableben. Nun sind wir also ziemlich sicher, dass diese Themen zu Organspende und Patientenverfügung höchstwahrscheinlich nicht berühren werden - weil wir vorgesorgt haben. Und wenn doch, ist alles drumherum schlimm genug. Dann müssen wir uns nicht auch noch mit diesen Fragen herumplagen.

Das Thema ist ebenso knifflig wie umfangreich. Ich kann Ihnen in einem einzigen Artikel nicht alle Fragen hierzu darlegen. Schon gar nicht habe ich auf alle eine Antwort. Die muss jeder für sich selbst finden. Vom Justizministerium gibt es eine kostenlose Broschüre, die man sich zuschicken lassen kann, oder direkt hier herunterladen.

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